Taxi unternehmen als UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die UG (haftungsbeschränkt) steht für Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – zu Deutsch Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – und ist eine Sonderform der GmbH. Es eignet sich besonders für Gründer, die mit begrenztem Startkapital ein eigenes Taxiunternehmen gründen wollen.

Vorteile: Eine UG benötigt nur ein Stammkapital von mindestens 1 €, wodurch die gesamten Gründungskosten geringer sind als bei einer GmbH.Taxi in Freiburg

Haftung: Eine UG haftet beschränkt. Das bedeutet, dass Gesellschafter grundsätzlich mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Gründung eines Taxi Company als GmbH
Die Gesellschafter einer GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigen ein Stammkapital von insgesamt 25.000 €.

Vorteile: Die GmbH ist eine sehr beliebte und angesehene Unternehmensform, im In- und Ausland.

Haftung: Die Gesellschafter übernehmen keine persönliche Haftung, sondern haften mit dem Gesellschaftsvermögen.

Gründung eines Taxiunternehmens als Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Firmengründung mit einfacher Anmeldung und ohne Bilanzierungspflicht. Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist eine beliebte Wahl für Taxi Company.

Vorteile: Es ist keine Kapitaleinlage erforderlich.

Haftung: Achtung, der Einzelunternehmer haftet auch mit seinem Privatvermögen für Schäden.

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Die GbR – oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts – ist eine Variante, bei der alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind. Dafür gründen Sie Ihr Taxiunternehmen mit mindestens einem Partner.

Vorteile: Es ist kein Mindestkapital erforderlich und ein Notar ist nicht erforderlich.

Haftung: Die Gesellschafter haften auch mit ihrem Privatvermögen.

Voraussetzungen für die Gründung eines Taxiunternehmens
Taxiunternehmen dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis gegründet werden
Die Personenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen gehört in Deutschland zu den erlaubnispflichtigen Berufen. Wer also ein Taxiunternehmen gründen möchte, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Die Erlaubnis wird umgangssprachlich auch als „Taxilizenz“ bezeichnet. Nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (§13 I PBefG) muss es folgende Bedingungen erfüllen:

Sicherheit und Effizienz des Betriebs müssen gewährleistet sein.
Sie müssen Ihre Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit beweisen.
Die fachliche Eignung ist nachzuweisen.
Der Sitz oder die Zweigniederlassung muss sich im Sinne des Handelsrechts in Deutschland befinden.
Tipp: Die Bearbeitungszeit für eine Taxilizenz kann mehrere Monate betragen. Kümmere dich also so früh wie möglich um alle Unterlagen. Wenn Sie die Zulassung beantragen, müssen Sie in der Regel diese Unterlagen einreichen:

TÜV-Gutachten für Ihre Fahrzeuge
Nachweis über vorhandenes Eigenkapital/Rücklagen von mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug, 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug
Polizeiliches Führungszeugnis
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und der Krankenkasse
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Befähigungsnachweis zur gewerblichen Personenbeförderung (IHK in Deutschland)
Für den Nachweis der beruflichen Befähigung zum Führen eines Taxiunternehmens gibt es zwei Möglichkeiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.

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Befähigungsnachweis ohne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer – IHK
Sie können Ihre fachliche Eignung auch ohne Prüfung durch die IHK nachweisen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestens drei Jahre in leitender Position in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen
Die Position darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
Nachweise der Position durch Zeugnisse
Erneuerung einer bestehenden Zulassung
Bestehende Lizenz für eine Autovermietung
Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Eisenbahn-/Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr
Abgeschlossene Weiterbildung zum Transportfachmann
Abgeschlossenes Studium als
Betriebswirt (DAV)
Betriebswirt (m/w) im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
BA Transportmanagement und Logistik, inkl. Schwerpunkt Personenbeförderung
Diplom Verkehrsökonom (m/w)
Die zuständige Industrie- und Handelskammer kann Sie zu einem Mitarbeitergespräch einladen, um Ihre Fachkompetenz zu testen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer über die im Einzelnen erforderlichen Unterlagen und die anfallenden Gebühren.

Befähigungsnachweis mit Prüfung durch die IHK
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie eine Eignungsprüfung bei der IHK ablegen. Die Eignungsprüfung besteht in der Regel aus drei Teilen: Zwei Klausuren à 60 Minuten und eine mündliche Prüfung à 30 Minuten. Die Prüfung kostet ca. 150 €.

Die Themenbereiche der Eignungsprüfung sind:

Gesetzlich
Kaufmännische und finanzielle Führung
Technischer Betrieb und Ausführung von Operationen
Verkehrssicherheit
Kann ich ohne Taxilizenz ein Taxiunternehmen gründen?
Es ist möglich, ein Taxiunternehmen zu gründen, ohne eine Taxilizenz zu besitzen. In diesem Fall sind Sie auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt und dürfen keine Personen führen. Trotzdem benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

Was kann die Gründung eines Taxiunternehmens erschweren?
Die deutsche Verkehrsbehörde kann Ihren Zulassungsantrag unter Berücksichtigung folgender Faktoren ablehnen:

Nachfrage nach Taxitransportaufträgen
Taxidichte
Ertrags- und Kostenentwicklung inkl. Betriebszeit
Anzahl und Ursachen der GeschäftsaufgabenErteilung der Taxierlaubnis ist wettbewerbsabhängig
Generell sollten bestehende Taxiunternehmen nicht gefährdet werden. Die Zulassung für Neubewerber ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Für Wiederbewerber beträgt die Zulassungsfrist derzeit fünf Jahre.

Wie und wo können Sie Ihr Taxiunternehmen anmelden?
Erster Schritt: Gewerbeamt
Mit gültiger Genehmigung der Verkehrsbehörde können Sie Ihr Taxiunternehmen als Unternehmen anmelden. Unabhängig von der gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie Ihr eigenes Geschäft als Einzelunternehmen eröffnen, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Anmeldung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Gewerbeanmeldung in Berlin (Formular herunterladen)
Gewerbeanmeldung in Hamburg (Download-Formular)
Gewerbeanmeldung in München (Formular herunterladen)
Gewerbeanmeldung in Köln (Download-Formular)
Gewerbeanmeldung in Frankfurt (Formular herunterladen)

Eintragung im Handelsregister als Taxiunternehmen
Als öffentliches Register dokumentiert das Handelsregister die eingetragenen Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Rechtsformen GmbH und UG müssen im Handelsregister eingetragen werden

Mitgliedschaft in der IHK
Wie das Finanzamt wird auch die IHK vom Gewerbeamt über Ihre Existenzgründung informiert. Sie werden sich kurz darauf mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen IHK zwingend erforderlich.

Berufsverband für Taxifahrer und Taxiunternehmer
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Melden Sie sich unbedingt bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft an. Unabhängig von Ihrer Rechtsform müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter +49 800 60 50 40 4.